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Satzung der Jungschützen

Mitgliedschaft    

Mitglied bei den Jungschützen kann jeder werden, der das 16. Lebensjahr erreicht hat. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ist hierbei die Zustimmung der Eltern erforderlich. Um den Jungschützen beizutreten ist es zudem erforderlich, in den Hauptverein „Gemütlicher Westen“ einzutreten. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die Jungschützen richtet sich nach dem Status der Mitgliedschaft. Es wird hier aktiv und passiv unterschieden. Als aktives Mitglied gilt ein Jungschütze, wenn er eine Uniform besitzt und/oder regelmäßig an den verschiedenen Veranstaltungen der Jungschützen bzw. des Hauptvereines teilnimmt. Aktive Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 15 €, Passive einen Beitrag von 10 €. Der Beitrag und sonstige Strafen. (1 Kiste Bier = 10 €) werden vom Kassierer direkt abgebucht. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt grundsätzlich zum 15. April, der Einzug der Strafkisten grundsätzlich zum 15. August. Abweichende Einzugstermine sind zulässig. In jedem Fall werden die Mitglieder über vorgenannte Abbuchungen seitens des Vorstandes mit einer Frist von mindestens 5 Bankgeschäftstagen per Email informiert. Die Gläubiger-ID der Jungschützen für Bankeinzüge lautet DE30ZZZ00000197794. Die Mandatsreferenz jedes Mitglied ist sechsstellig und besteht aus den jeweils ersten drei Buchstaben des Vor- und des
Nachnamens. Bei Neueintritt in die Jungschützen ist die Mitgliedschaft im ersten Jahr kostenfrei, jedoch hat man zur Begrüßung eine Kiste Bier zu zahlen. Beim Austritt aus den Jungschützen besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der gezahlten Beiträge oder Strafen. Der Austritt ist einem Mitglied des Vorstandes in schriftlicher Form mitzuteilen.

 

Ämter    

Alle Ämter der Jungschützen werden alle 5 Jahre auf der Jahreshauptversammlung, in dem Jahr nach einem Jubiläum (30Jahre, 35Jahre usw.), neu gewählt. Falls ein Vorstandsmitglied aus Persönlichen Gründen den Vorstand verlassen möchte, ist dies in Ordnung. In diesem Fall reich es aus, wenn die offene Position, für den verbleibenden Zeitraum, neu besetzt wird.
Alle Wahlen müssen geheim erfolgen, es sei denn in der Sitzung wird Einstimmig beschlossen das jede Wahl auch öffentlich stattfinden darf. Dies muss für jede Wahl einzeln abgestimmt werden.
Ein Jungschütze darf mehr als ein Amt ausüben, wenn eine Ämterüberschneidung im annähernd gleichen Aufgabenfeld ausgeschlossen ist; d.h. wenn somit eine sinnvolle Amtsausübung gewährleistet ist.

Hauptmann
Er ist Repräsentant der Jungschützen in der Öffentlichkeit. Er hat die Aufgabe, die Marschordnung der Jungschützen für den Festtag zu bestimmen und die Jungschützen während des Marsches zu leiten. Der Hauptmann ist Vorsitzender des Vorstandes und für den ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Vorstandes verantwortlich. Er hat das Recht, an jeder Versammlung teilnehmen.

Stellv. Hauptmann (Oberleutnant)
Er unterstützt den Hauptmann und vertritt ihn im Verhinderungsfall. Er ist zudem dafür verantwortlich, einen Überblick über die Schützenjacken zu haben. (Bei Verleih, Tausch, etc.) Der stellvertretende Hauptmann bekleidet den militärischen Dienstgrad des Oberleutnants.

Statistiker/ Schriftführer
Er ist für die vollständige und ordnungsgemäße Führung der Chronik zuständig. Er stellt die Anwesenheit fest, schreibt die Veranstaltungsberichte und ergänzt sie mit Fotos. Dem Statistiker/Schriftführer obliegt die Verantwortung für die fortlaufende Berichterstattung über die Aktivitäten der Jungschützen in der Lokalpresse und die Pflege der Homepage. Er ist für den Aus – und Eingang der Anmeldeformulare sowie die Weitergabe der relevanten Daten an den Kassierer zuständig. Er führt stets eine aktuelle Mitgliederliste und ist berechtigt, die Satzung durch Absprache (Unterschriften) der Präsidiumsmitglieder zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Der Schriftführer bekleidet den militärischen Rang des Leutnants.

Kassierer
Er führt das Kassenbuch und ist verpflichtet, sämtliche im ordentlichen Geschäftsgang der Jungschützen anfallenden Positionen einzuziehen (bspw. Mitgliedsbeiträge, Biervermerke, Zahlungsverkehr bei den Uniformjacken, interne Verrechnungen innerhalb des Schützenvereins). Ferner hat er für eine ordnungsgemäße Kassenführung Sorge zu tragen. Er darf nur nach Absprache mit dem Vorstand Geldbeträge für besondere Anschaffungen und Anlässe gegen Vorlage von Quittungen verauslagen. Er ist verpflichtet, während der Jahreshauptversammlung der Jungschützen einen Kassenbericht bekanntzugeben. Weiterhin ist er verpflichtet, Neuanmeldungen an den Kassenwart des Hauptvereins weiter zu leiten. Der Kassierer bekleidet den militärischen Rang des Leutnants.

Kassenprüfer
Er ist verpflichtet, die Kasse mindestens einmal im Jahr (vor der Jahreshauptversammlung) zu überprüfen und den Kassierer gegebenenfalls bei seinen Aufgaben zu unterstützen. Für die Entlastung des Vorstandes ist eine vorherige Stellungnahme des Kassenprüfers erforderlich.

Organisationsteam (O-Team)
Das O-Team plant und organisiert Jungschützenveranstaltungen und ist berechtigt, auf Einladung des Vorstandes an Vorstandssitzungen teilzunehmen. O-Team und Vorstand sind angehalten stets eng zusammenzuarbeiten.

Pressewart
Er hat dafür zu sorgen das der Sozialmediaauftritt der Jungschützen gepflegt wird.

Bierwart
Er trägt jeweils vertrauensvoll einen Biervermerk in seine Bierliste ein:

  • bei Verstoß gegen die Kleiderordnung an den Schützenfesttagen
  • bei Antrinken einer Bierrunde
  • bei Ämter-Neuwahl und Amtswechsel (nicht bei Amtsbestätigung!!)
  • bei Aufnahme von Neumitgliedern als "Einstand"
  • bei fehlendem „WESSI – Button“
  • bei einer Form von ungebührlichem Verhalten nach billigem Ermessen

- Die Ämter Schriftführer und Statistiker wurden auf der JHV 2009 zusammengelegt. -

 

Vorstand der Jungschützen

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Jungschützen. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus und ist zuständig für die Unterrichtung der Mitglieder über die Vorgänge im Schützenverein. Ihm obliegt ferner die Beratung und Beschlussfassung über gesonderte Angelegenheiten, die ihm von der Mitgliederversammlung übertragen werden sowie die fortlaufende Kontaktpflege mit dem Hauptverein und den Offizieren. Den Vorstand bilden die folgenden Jungschützenämter:

Hauptvorstand:

  • Hauptmann
  • Stellv. Hauptmann
  • Kassierer
  • Statistiker/Schriftführer

Erweiterter Vorstand:

  • Bierwart
  • Pressewart

Der Hauptmann und sein Stellvertreter sind zudem ständige, vollwertige Mitglieder im Vorstand des Hauptvereins. Zu ihren Aufgaben zählt es, die Interessen und Anliegen der Jungschützen im Hauptverein zu vertreten. Der Jungschützenvorstand ist zeitnah über Ergebnisse der Vorstandssitzungen des Hauptvereins zu informieren. Ist einer der beiden zur Vorstandssitzung verhindert, wird er durch ein anderes Mitglied des Hauptvorstandes oder des erweiterten Vorstands vertreten. Gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut ist der Kassierer alleinvertretungsberechtigt. Diese Alleinvertretungsberechtigung gilt nicht für die Eröffnung und Auflösung von Konten sowie die Einrichtung von Verfügungsberechtigungen und Verfügungen zu Gunsten Dritter. In diesen Fällen ist die Abgabe einer gemeinsamen Willenserklärung des Hauptmanns und des Kassierers gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut erforderlich. Das Eingehen von Kredit- und Bürgschaftsverpflichtungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Entsprechende Willenserklärungen sind in jedem Fall unwirksam.

 

Uniform 

An beiden Schützenfesttagen sowie bei offiziellen Veranstaltungen an denen die Jungschützen als Gäste teilnehmen ist die Uniform zu tragen. Diese besteht aus: UniformJacke, Hut mit weißer Feder (Adlerflaum), weißem Hemd, Schützenkrawatte, schwarzer Hose, schwarzen Socken, schwarzen Schuhen und dem Jungschützenbutton. Bei Verstößen gegen die Kleiderordnung vermerkt der Bierwart für jeden Verstoß eine Strafe von einer Kiste Bier in seiner Bierliste.

Besitzt ein Jungschütze keine Jacke, so ist es möglich, dass er ohne Jacke aber sonst in kompletter Uniform bei den Jungschützen mitmarschiert oder beim Zivilkorps mitläuft.

Beim Austritt aus den Jungschützen ist die Jacke beim stellv. Hauptmann abzugeben. (vonder Eigenbeteiligung von 50 € werden dann 25 € zurück erstattet) Im Falle eines Wechsels ins Offizierskorps kann der Jungschütze die Jacke behalten und sie dort weiter tragen.

Bei Beschädigung/Verlust der Jacke ist diese vom Besitzer wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen bzw. zu ersetzen. Bei Verlust oder Beschädigung ist zudem eine Strafe von einer Kiste Bier zu zahlen. Bei Verlust des Buttons ist ein neuer für eine Spende von 5€ beim Vorstand erhältlich.

Es ist als selbstverständlich anzusehen, dass sich ein Jungschütze der die Uniform des „Gemütlichen Westen“ trägt, diesen in der Öffentlichkeit repräsentiert und sich dementsprechend „zu benehmen“ hat.

 

Beförderungen • Dienstgrade

Ab dem Jahr 2009 werden bei den Jungschützen im Zuge der neuen Uniformen Dienstgrade und Beförderungen ein- bzw. in folgenden Schritten durchgeführt:

  • Hauptmann - Hauptmann
  • Stellv. Hauptmann - Oberleutnant
  • Schriftführer/Statistiker - Leutnant
  • Kassierer - Leutnant (ab 2012 ergänzt)
  • Nach 3 Jahren Mitgliedschaft - Beförderung zum Feldwebel
  • Nach 6 Jahren Mitgliedschaft - Beförderung zum Oberfeldwebel
  • Nach 10 Jahren Mitgliedschaft - Beförderung zum Hauptfeldwebel
  • Nach 15 Jahren  Mitgliedschaft - Beförderung zum Stabsfeldwebel (ab 2011 ergänzt)

Ebenfalls werden ab dem Jahr 2009 Schießkordeln verliehen. Erreicht ein Jungschütze beim jährlichen Pokalschiessen eine vorher festgelegte Anzahl an Ringen, so erhält er eine silbergrüne Schiesskordel, welche am Samstagmorgen bei den Ehrungen verliehen wird. Die Schiesskordel ist alle 3 Jahre beim Pokalschiessen durch erreichen der Mindestringzahl zu bestätigen.

 

Jungschützenfest 

Einmal im Jahr begehen die Jungschützen das Jungschützenfest, um den Jungschützenkönig zu ermitteln. Am Vogelschießen kann jeder teilnehmen, der Mitglied der Jungschützen, egal ob aktiv oder passiv, ist. Jedoch sollte sich mit dem Beschluss der JHV vom 28.03.2009 das Teilnehmerfeld spätestens nach Fall der Insignien und der Flügel nur noch auf AKTIVE Jungschützen beschränken.

Der Jungschützenkönig/-kaiser erhält die im Jahr 2009 gestiftete Königsplakette. Diese ist auf dem Jungschützenfest sowie an den beiden Schützenfesttagen zu tragen. Beim großen Festball am Abend bleibt es dem Träger selbst überlassen, den Orden zu tragen oder nicht.

Zusätzlich erhält der Jungschützenkönig eine grün-goldene Schießkordel für die Uniform. Der Jungschützenkönig/-kaiser muss zudem mindestens 30 Liter Bier bezahlen, wobei nach oben hin keine Grenzen gesetzt sind. Beim Jungschützenfest besteht keine Uniformpflicht, lediglich der Schützenhut samt dem Wessi-Button ist zu tragen. Bei Verstößen notiert der Bierwart eine Kiste Bier.

Informationen zu allgemeinen Veranstaltungen

  • Die Anmeldung ist verbindlich
  • Die Anmeldung ist erst gültig, wenn der ggf. geforderte Selbstkostenbeitrag entrichtet ist.
  • Man muss sich spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung abmelden.
  • Bei nicht Abmeldung notiert der Bierwart eine Kiste in seinem Kistenkatalog. (Ausnahmen sind hierbei Persönliche Gründe wie z.B. Krankheit oder Sterbefall in der Familie und ähnliches.)

Informationen zu Schützenfesttagen

  • Über das gesamte Schützenfest gilt für alle aktiven Mitglieder Anwesenheitspflicht.
  • Abmeldungen für die Schützenfesttage sind ausschließlich beim Hauptvorstand in Schriftlicher Form (WhatsApp) zu erbringen.

 

Jahreshauptversammlung

Die JHV findet einmal jährlich (März) statt. Mit ihr beginnt und endet das Schützenjahr für die Jungschützen. Teilnehmen kann jedes Mitglied der Jungschützen aber auch Mitglieder des Offizierskorps und Mitglieder des Zivilkorps. Jedoch sind nur Jungschützenmitglieder stimmberechtigt.

Die Jahreshauptversammlung wählt alle fünf Jahre bzw. nach einem Jubiläum, den kompletten Vorstand und ist zusätzlich dafür zuständig, den Vorstand zu entlasten. Zudem entscheidet sie über wichtige Ereignisse und Anschaffungen, welche die Jungschützen betreffen.

 

Informationen zur Satzung 

  • Die 1. Satzung der Jungschützen wurde am 09.02.1993 von folgenden Jungschützen aufgestellt: Berni Beier, Uwe Bensing, Andreas Helbeck,  Markus  Oesterwinter, Hubert Stienemeier, Andre Venjakob & Elmar Wiemers
  • Die 2. Ausführung wurde am 18.03.2009 aufgestellt vom amtierenden Jungschützenpräsidium: Stephan Hagedorn, Jens Düding, Markus Schwinghammer, Michael Hagedorn, Egbert Borgschulte, Jörg Beckamp, Björn Knipping & Christian Hartke
  • Die 3. Ausführung wurde am 16.03.2012 vom amtierenden Jungschützenvorstand aufgestellt: Stephan Hagedorn, Jens Düding, Markus Schwinghammer, Hans-Jürgen Metzger
  • Die 4. Ausführung wurde am 08.03.2013 vom amtierenden Jungschützenvorstand aufgestellt: Michael Schlenker, Michael Hagedorn, Christian Hartke, Hans-Jürgen Metzger, Daniel Wittkemper, Egbert Borgschulte und Christoph Wiesendahl
  • Die 5. Ausführung wurde am 28.04.2023 vom amtierenden Jungschützenvorstand aufgestellt: Phil Tönspeterotto, Jan Tinnermann, Paul Dufhues, Daniel Szklarski und Steffen Venjakob

Änderungen / Erweiterung können nur durch den aktuellen Hauptvorstand ausgeführt werden und gelten nur mit der Unterschrift der Hauptvorstandsmitglieder und der des ersten Vorsitzenden des Hauptvereins auf dem Original, das jeder Jungschütze auf Anfrage beim Hauptvorstand einsehen kann. Des Weiteren ist die Unterschrift von 2 Mitgliedern des erweiterten Vorstandes erforderlich. Änderungen können zu jeder Zeit und aus gegebenem Anlass durchgeführt werden. Jedoch sollten sich diese in einem verhältnismäßigen Rahmen halten.

Die Veränderungen müssen jeweils auf der Jahreshauptversammlung bekannt gegeben werden.

Die bestehende Satzung vom 08.03.2013 verliert ihre Gültigkeit. Stattdessen tritt diese überarbeitete Version zum 10.05.2023 in Kraft.

Jungschützenfest 2022

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